

Bei der Berechnung unserer Leistungen halten wir uns
an die Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.7.1999.
Diese können Sie gerne bei uns erfragen oder unter www.tieraerzteverband.de ersehen.
Zur Entlohnung unserer Leistungen, haben sie die Möglichkeit in bar oder per ec-Karte zu bezahlen, denn wir möchten unsere gesamte Arbeitszeit Ihrem „Sorgenkind“ widmen, und nicht dem immensen Aufwand eines Rechnungs- und Mahnwesens.
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